DORA-Verordnung: Anforderungen, Umsetzung und strategische Chancen

DORA-Verordnung – was Sie garantiert noch nicht wussten

Bevor Sie weiterlesen: In diesem Artikel werden Sie nicht herausfinden, ob und wenn ja inwieweit Sie von der DORA-Verordnung betroffen sind und was Sie tun müssen, um alle Compliance-Häkchen setzen zu können. Wir befassen uns hier mit der Frage, wie Sie als Verantwortlicher die DORA-Verordnung für Ihr Unternehmen im Finanzsektor nutzen können, um sich neben mehr Sicherheit vor Hacking-Angriffen national und international echte Wettbewerbsvorteile zu erarbeiten.

Inhaltsverzeichnis

Um diese Frage zu beantworten, betrachten wir den gesetzlichen Rahmen der DORA-Richtlinie und geben basierend auf unserer langjährigen Erfahrung als Trusted Hacking Advisor Empfehlungen, wie Sie diese Vorgaben nicht nur korrekt, sondern zu Ihrem Vorteil umsetzen. Hierbei gehen wir näher auf die Rolle von externen Dienstleistern in der Finanzbranche beim Thema Sicherheit ein und befassen uns mit dem oft übersehenen Thema Wirtschaftsspionage.


Lesen Sie gerne weiter, wenn Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen der DORA-Verordnung von einer nervigen Notwendigkeit zu einem echten Gewinn für die Stabilität und das Wachstum Ihres Unternehmens machen wollen!

Wie die DORA-Verordnung die IT-Sicherheit verändert

Die DORA-Verordnung („Digital Operational Resilience Act“) ist eine EU-Regelung, die am 15. Januar 2025 in Kraft getreten ist. Ihr Ziel ist es, die digitale Resilienz von Finanzinstituten und Versicherungen zu stärken, um Cyberangriffe und IT-Ausfälle effektiv zu bewältigen. Sie betrifft Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Finanzbranche, einschließlich Drittanbieter. Neben klaren technischen Anforderungen wie Penetrationstests legt sie auch einen Fokus auf organisatorische und strategische Resilienz:

  • Regelmäßige Penetrationstests: Gemäß Artikel 24 der DORA-Verordnung müssen Unternehmen regelmäßig Penetrationstests durchführen, um Schwachstellen in IT-Systemen zu identifizieren und sicherzustellen, dass diese vor potenziellen Angriffen behoben werden.
  • Threat-Led Penetration Testing (TLPT): Gemäß Artikel 26 der DORA-Verordnung müssen kritische Unternehmen mindestens alle drei Jahre erweiterte Penetrationstests durchführen. Diese Tests simulieren realistische Angriffsszenarien, um sowohl technische Schwachstellen als auch organisatorische Defizite aufzudecken und die Reaktionsfähigkeit zu prüfen.
  • Risikomanagement und Notfallpläne: Artikel 12 der DORA-Verordnung fordert Unternehmen auf, IT-Ausfälle und Cyberangriffe mit effektiven Wiederherstellungsplänen abzufangen und die operative Kontinuität sicherzustellen.
  • Drittanbieter-Management: Artikel 28 bis 31 der DORA-Verordnung verpflichtet Finanzinstitute dazu, die Sicherheitsstandards ihrer Dienstleister zu überwachen und sicherzustellen, dass diese den Vorgaben entsprechen.
  • Awareness-Maßnahmen: Artikel 13 der DORA-Verordnung fordert Unternehmen dazu auf, verpflichtende Programme zur Sensibilisierung der Mitarbeiter und der Geschäftsleitung für IKT-Sicherheitsrisiken zu implementieren. Diese Programme müssen an die jeweiligen Aufgabenbereiche angepasst sein und auch die Abwehr von Social-Engineering-Angriffen umfassen.

Zusammenarbeit mit Drittanbietern: Prüfung schafft Vertrauen

Ein wichtiger Teil der DORA-Vorgaben ist die Einbindung von Drittanbietern wie z. B. extern gemanagten Security Operations Centers (SOC) in Sicherheitsprüfungen. Warum ist das entscheidend? Ganz einfach: Sie müssen sicherstellen, dass die Dienste, für die Sie bereits bezahlen, auch tatsächlich liefern, was sie versprechen. Dabei liegt unser Fokus darauf, konstruktive Lösungen zu entwickeln und nicht, andere Dienstleister bloßzustellen – es geht darum, Vertrauen zu stärken und Sicherheit ganzheitlich zu optimieren.

Wenn wir wissen, dass beispielsweise ein SOC zur frühzeitigen Erkennung von Cyber-Angriffen im Einsatz ist, gehen unsere Penetrationstester bei ihren simulierten Attacken zunächst sehr behutsam vor. Wenn diese nicht erkannt werden, führen sie nach und nach immer „lautere“ Angriffe durch und stellen dabei nicht selten fest, dass auch diese nicht zuverlässig erkannt werden.

Ähnliche Erfahrungen haben wir mit Überwachungskameras an Unternehmensgebäuden gemacht: Nur, weil sie installiert sind und laufen, heißt das nicht, dass die Aufnahmen tatsächlich überwacht werden und ein Alarm ausgelöst wird, wenn Unbefugte einen Weg ins Gebäude finden (zum Beispiel dank des in unseren Kreisen berüchtigten Türkeils an der Hintertür für die Raucherpause).

Unsere Erfahrung zeigt, dass alle Beteiligten von einem gut vor- und nachbereiteten Penetrationstest profitieren. Wir holen Drittanbieter bei unseren Projekten frühzeitig mit ins Boot und unterstützen Sie durch Wissenstransfer und lösungsorientierte Kommunikation bei der Optimierung Ihrer Zusammenarbeit.

Whitepaper: Pentest vs. TLPT – Was passt wirklich zu Ihrem Unternehmen?

DORA schreibt regelmäßige Penetrationstests vor, um Sicherheitslücken zu identifizieren und Risiken zu minimieren. Doch für einige Unternehmen kommt zusätzlich das Threat-Led Penetration Testing (TLPT) ins Spiel.

Braucht Ihr Unternehmen wirklich TLPT – oder ist ein klassischer, praxisnaher Penetrationstest die bessere Wahl?

In unserem Whitepaper erfahren Sie:

  • Was DORA verlangt: Für wen ist TLPT verpflichtend? Worin unterscheidet sich TLPT von klassischen Pentests?
  • Wie läuft TLPT ab? Welche Schritte umfasst dieser formale regulierte Test und welche Ergebnisse erhalten Sie?
  • Checkliste zur Selbsteinschätzung: Prüfen Sie, ob TLPT erforderlich ist oder ob ein regulärer, realitätsnaher Pentest die richtige Wahl ist.

Lesen Sie jetzt, wie Sie die richtige Entscheidung treffen:

Hinter den Kulissen: Interpretationslücken und fehlende Tiefe

Hinter den Kulissen zeigt sich, dass Prüfungen durch Aufsichtsbehörden oder Verbände in der Praxis häufig zu oberflächlich bleiben. Ein wesentlicher Grund ist der Mangel an fachlichem Know-how, wodurch Anforderungen wie Schwachstellen-Scans fälschlicherweise als Penetrationstests gewertet werden.

Auch bei zentralen Begriffen wie „frühzeitige Meldung“ oder „ganzheitliche Überwachung“ bestehen weiterhin erhebliche Interpretationslücken. Experten schätzen, dass es mindestens zwei Jahre dauern wird, bis diese Unklarheiten vollständig geklärt sind.

Besonders der Bereich Threat-Led Penetration Testing (TLPT) stellt eine spezifische Herausforderung dar, da seine Relevanz stark von der Größe und der Komplexität des jeweiligen Finanzinstituts abhängt. Gerade kleinere Banken stehen hier vor der Frage, ob der Mehraufwand im Vergleich zu einem klassischen Penetrationstest gerechtfertigt ist oder ob regulatorische Vorgaben eine Verpflichtung mit sich bringen.

Unsere Empfehlung: Nicht abwarten, sondern handeln
Unabhängig von den bestehenden Unklarheiten raten wir Unternehmen, frühzeitig aktiv zu werden. Der Grund: Cyberbedrohungen entwickeln sich rasant weiter, und die Wartezeit auf vollständige Klarstellungen von Aufsichtsbehörden birgt das Risiko vermeidbarer Sicherheitslücken. Die DORA-Verordnung ist letztlich nur eine formale Reaktion auf sehr reale Bedrohungen.

Ein gut durchgeführter Penetrationstest – ob klassisch oder TLPT – stärkt nicht nur die Sicherheitslage Ihres Unternehmens, sondern bietet auch eine fundierte Grundlage, um künftige regulatorische Anforderungen ohne Zeitdruck zu erfüllen. Als Trusted Hacking Advisors stellen wir sicher, dass Ihre Tests praxisnah, zukunftssicher und direkt umsetzbar sind.

Cyberangriffe und die Relevanz der DORA-Verordnung

Die zunehmende Häufigkeit und Komplexität von Cyberangriffen zeigt, wie dringend regulatorische Maßnahmen wie DORA benötigt werden:

  • Mehr Cyberangriffe: Im Jahr 2023 wurden weltweit 3.348 Cybervorfälle im Finanzsektor gemeldet – ein Anstieg um 83 % im Vergleich zu 2022.
  • Datenlecks häufen sich: Zwischen November 2022 und Oktober 2023 gab es 1.115 Vorfälle mit bestätigtem Datenabfluss, was einen Anstieg um 133 % gegenüber dem Vorjahr bedeutet.
  • Europa im Fokus: Allein in Europa verzeichnete der Finanzsektor zwischen Juli 2023 und Juni 2024 etwa 900 Cybervorfälle und war damit die dritthäufigste Zielbranche.
  • Hauptangriffsvektoren: Malware machte 40 % aller Angriffe aus, gefolgt von Netzwerk- und Anomalieangriffen (23 %) sowie Systemanomalien (20 %).

Diese Zahlen verdeutlichen, dass der Finanzsektor ein Hauptziel für Cyberkriminelle bleibt. Die sensiblen Daten und die zentrale Rolle der Branche in der Weltwirtschaft machen umfassende Sicherheitsmaßnahmen unverzichtbar.

Nutzen Sie DORA als Chance

Beschreibung: Machen Sie IT-Sicherheit zur strategischen Stärke Ihres Unternehmens. Mit unseren Penetration Tests, TLPTs und Awareness-Programmen erfüllen Sie nicht nur wesentliche Kernpunkte der DORA-Verordnung, Sie verschaffen sich einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil.

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Industriespionage und Wirtschaftskriminalität: DORA als Schutzschild

Industriespionage und Wirtschaftskriminalität sind längst keine Randphänomene mehr. Gerade der Finanzsektor ist ein bevorzugtes Ziel von Cyberkriminellen, die es auf sensible Daten, Zahlungsinformationen und strategische Informationen abgesehen haben. DORA setzt genau hier an: Sie schafft einen Rahmen, der es Unternehmen ermöglicht, ihre IT-Systeme nicht nur reaktiv, sondern proaktiv zu schützen.

Ein Beispiel aus der Praxis: Ein führendes Finanzinstitut wurde Opfer eines gezielten Spear-Phishing-Angriffs, bei dem Zugangsdaten gestohlen und strategisch sensible Informationen extrahiert wurden. Die Analyse ergab, dass grundlegende Sicherheitsmaßnahmen wie Penetrationstests und Mitarbeiterschulungen fehlten. DORA hätte in diesem Fall nicht nur die gesetzlichen Vorgaben geschaffen, sondern auch konkrete Maßnahmen zur Prävention geliefert.

Fällt Ihr Fazit zur DORA-Verordnung nun anders aus?

Wenn wir unsere Sache richtig gemacht haben, blicken Sie nun hoffentlich weniger sorgenvoll, sondern vielmehr motiviert auf die Aufgaben und Chancen, die DORA für Ihr Unternehmen mit sich bringt.

Es ist klar, dass ein Artikel nicht alle offenen Fragen beantworten kann. Dafür sind die Gegebenheiten in jedem Unternehmen zu individuell. Eine persönliche, kostenfreie und unverbindliche Beratung steht für uns selbstverständlich zu Beginn jeder Anfrage durch Verantwortliche wie Sie. Schildern Sie uns einfach kurz Ihre Anforderungen und Fragen im Kontaktformular oder rufen Sie uns direkt an – wir finden intern den richtigen Ansprechpartner und vereinbaren einen für Sie passenden Termin für eine Bedarfsanalyse!

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FAQ zur DORA-Verordnung

1. Was ist die DORA-Verordnung? Die DORA-Verordnung („Digital Operational Resilience Act“) ist eine EU-Regelung, die am 15. Januar 2025 in Kraft getreten ist. Sie hat das Ziel, die digitale Resilienz von Finanzinstituten und Versicherungen zu stärken, um Cyberangriffe und IT-Ausfälle effektiv zu bewältigen.

2. Wer ist von der DORA-Verordnung betroffen? Alle Unternehmen des Finanzsektors sowie kritische Drittanbieter wie IT-Dienstleister und Cloud-Anbieter.

3. Welche Anforderungen stellt die DORA-Verordnung? Die Verordnung schreibt unter anderem folgende Maßnahmen vor:

  • Regelmäßige Penetrationstests (Artikel 24)
  • IT-Risikomanagement und Notfallpläne (Artikel 12)
  • Drittanbieter-Management (Artikel 28–31)
  • Awareness-Maßnahmen für Mitarbeiter (Artikel 13)

 

4. Warum ist die DORA-Verordnung wichtig? Die Verordnung bietet Unternehmen die Möglichkeit, IT-Sicherheit strategisch anzugehen, statt nur reaktiv auf Angriffe zu reagieren. Sie schützt nicht nur einzelne Organisationen, sondern erhöht die Stabilität des gesamten Finanzsystems.

5. Wie kann ProSec bei der Umsetzung helfen? ProSec bietet praxisnahe Lösungen wie Penetrationstests, Threat-Led Penetration Testing (TLPT), Awareness-Schulungen und auditfertige Dokumentation, um die Anforderungen der DORA-Verordnung effektiv und nachhaltig zu erfüllen.

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