Geschäftsführerschulung § 38 BSIG

Live-Online-Schulung für die Geschäftsleitung — persönlich, nicht delegierbar, ohne IT-Vorkenntnisse. Anhand typischer Praxisbeispiele zeigen wir, was auf dem Spiel steht, und vermitteln, was Sie für Ihre Billigungs- und Überwachungspflicht brauchen.

Kursdetails
Zielgruppe
Geschäftsführung
Format
Live-Online
Dauer
4 Stunden
Sprache
Deutsch
Trainer
Thomas Möhle
Nächster Termin
12.11.2026
Nachweis
Teilnahmebescheinigung
495 € netto pro Person Termin anfragen

Penetrationstester finden in einem typischen Assessment innerhalb weniger Stunden mehrere Wege zum Erfolg. Die meisten dieser Wege sind nicht neu. Sie sind nur nie aus der Perspektive der Geschäftsleitung betrachtet worden.

Für Sie als Geschäftsführer. Nicht für Ihre IT.

Diese Schulung richtet sich an Sie, wenn Sie …

Geschäftsführer, Vorstand oder Teil der Geschäftsleitung eines von NIS2 betroffenen Unternehmens sind

Ihrer persönlichen Schulungspflicht nach § 38 Abs. 3 BSIG nachkommen wollen, dokumentiert und ohne Umwege

verstehen wollen, was Sie billigen, überwachen und im Ernstfall verantworten, ohne selbst technisch umsetzen zu müssen

einen belastbaren Nachweis für Ihre Compliance-Akte brauchen

keine IT-technischen Vorkenntnisse mitbringen – die Schulung ist bewusst auf die Steuerungs- und Aufsichtsebene ausgerichtet

NICHT GEDACHT FÜR

IT-Administratoren oder Informationssicherheitsbeauftragte – die Pflicht aus § 38 Abs. 3 trifft ausdrücklich die Leitungsebene und ist nicht deligierbar

Mitarbeitende, die eine allgemeine Security-Awareness-Schulung benötigen

Unternehmen, die eine technische NIS2-Umsetzung suchen – dafür begleiten wir Sie gerne separat im Rahmen unserer NIS2-Compliance-Beratung

Was Sie als Geschäftsführer mitnehmen

Pflicht erfüllt

Ihre persönliche Schulungspflicht nach § 38 Abs. 3 BSIG ist dokumentiert erfüllt.

Haftung im Griff

Sie wissen, wofür Sie persönlich haften und wie Sie sich absichern.

 

Entscheidungssicher

Sie stellen Ihrem Team und Ihren Dienstleistern die richtigen Fragen.

 

Ernstfall vorbereitet

Sie kennen Ihre Rolle, wenn binnen 24 Stunden ans BSI gemeldet werden muss.

 

Fünf Module. Drei Kompetenzfelder: Risiken erkennen, Maßnahmen bewerten, Auswirkungen einschätzen.

  • Einordnung der eigenen Betroffenheit (besonders wichtige / wichtige Einrichtung)
  • Praxisnaher Einstieg anhand eines typischen Angriffsbeispiels
  • Die aktuelle Bedrohungslage faktenbasiert eingeordnet
  • Umsetzungs-, Billigungs- und Überwachungspflicht im Detail
  • Persönliche Haftung der Geschäftsleitung und deren Grenzen
  • Abgrenzung: was delegierbar ist und was nicht
  • Einfache Methodik (Risikomatrix, „Kronjuwelen“-Prinzip) ohne IT-Vorkenntnisse
  • Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nach § 30 Abs. 1 BSIG
  • Vier Strategien im Umgang mit wesentlichen Risiken
  • Für jede Maßnahme: gesetzliche Anforderung, Entscheidung der Leitung, typischer Fehler
  • Prüfraster für die eigene Billigungsentscheidung
    • Anonymisierte, typische Fallmuster aus Verwaltung und Wirtschaft
    • Ableitung, welche Maßnahme den Schaden jeweils verhindert oder begrenzt hätte
Zum Abschluss: Zusammenfassung, Teilnahmenachweis für Ihre Compliance-Akte und konkrete nächste Schritte für Ihr Haus.

Was passiert, wenn genau diese Maßnahmen fehlen

In Modul 5 ordnen wir solche typischen Fallmuster konkret den zehn § 30-Maßnahmen zu und zeigen, welche davon den Schaden verhindert oder begrenzt hätte.

Der Dienstleister als Single Point of Failure

Ein ungesicherter Fernzugang ohne Multi-Faktor-Authentifizierung genügt, um einen zentralen IT-Dienstleister zu kompromittieren und damit gleich alle angeschlossenen Einrichtungen wochenlang lahmzulegen.

 

Wenn die Verwaltung tagelang stillsteht

Ein Ransomware-Angriff verschlüsselt die zentralen Systeme. Die Folge: Kernprozesse und Auszahlungen können wochenlang nicht bearbeitet werden, die vollständige Wiederherstellung zieht sich über Monate.

 

TRAINER
Vom Praktiker, nicht vom Lehrbuch

Thomas Möhle

Thomas Möhle
Geschäftsführer, ProSec Governance GmbH

Thomas Möhle verantwortet als Geschäftsführer selbst die Governance-Praxis, die er unterrichtet. Er kennt die Fragen, die im Ernstfall wirklich entscheiden und spricht mit Ihnen auf Augenhöhe als Geschäftsführer, nicht als IT-Dozent.

Kompakt, live, ohne Reiseaufwand

EMPFOHLEN

Live-Online

AUF ANFRAGE

Inhouse für Ihre Geschäftsleitung

Für mehrere Geschäftsführer oder die gesamte Leitungsebene Ihres Unternehmens – Umfang und Termin individuell abgestimmt.

Nächste Live-Online-Termine

NIS-2

November
495,-
  • Termine: 12. November 2026
  • Zeiten: 09:00 – 13:00 Uhr
  • Ort: Live-Online

NIS-2

November
495,-
  • Termine: 12. November 2026
  • Zeiten: 16:00 – 20:00 Uhr
  • Ort: Live-Online

NIS-2

Dezember
495,-
  • Termine: 30. Dezember 2026
  • Zeiten: 12:00 – 16:00 Uhr
  • Ort: Live-Online

Kein Termin passt? Wir stimmen auch gern individuell einen Inhouse-Termin mit Ihnen ab.

 

JPT Kurs

Dezember
3295,-
  • Termine: 07.12.2026 - 15.12.2026
  • Zeiten: 8:30 - 16:30 Uhr
    (Prüfungstag bis ca. 14 Uhr)
  • Ort: Online

JPT Kurs

Dezember
3295,-
  • Termine: 07.12.2026 - 15.12.2026
  • Zeiten: 8:30 - 16:30 Uhr
    (Prüfungstag bis ca. 14 Uhr)
  • Ort: Online

JPT Kurs

Dezember
3295,-
  • Termine: 07.12.2026 - 15.12.2026
  • Zeiten: 8:30 - 16:30 Uhr
    (Prüfungstag bis ca. 14 Uhr)
  • Ort: Online

JPT Kurs

Dezember
3295,-
  • Termine: 07.12.2026 - 15.12.2026
  • Zeiten: 8:30 - 16:30 Uhr
    (Prüfungstag bis ca. 14 Uhr)
  • Ort: Online

JPT Kurs

Dezember
3295,-
  • Termine: 07.12.2026 - 15.12.2026
  • Zeiten: 8:30 - 16:30 Uhr
    (Prüfungstag bis ca. 14 Uhr)
  • Ort: Online

ANMELDE - FORMULAR

NIS2

Das fragen uns Geschäftsführer

Ja. § 38 Abs. 3 BSIG richtet sich ausdrücklich an die Leitungsebene. Die Pflicht ist nicht an die IT-Abteilung delegierbar.

 

Nein. Es geht um Ihre persönliche Fähigkeit, Risikomanagementmaßnahmen zu billigen und zu überwachen. Das kann Ihnen niemand abnehmen.

 

Nein. Sie orientiert sich inhaltlich am BSI-Gesetz in der Fassung des NIS-2-Umsetzungsgesetzes (BSIG 2025), ist aber keine BSI-zertifizierte oder BSI-anerkannte Schulung. Sie ist zudem keine Rechtsberatung.

 

Nein. Die Schulung setzt keine IT-technischen Vorkenntnisse voraus und ist bewusst auf die Steuerungs- und Aufsichtsebene ausgerichtet, nicht auf technische Umsetzung.

 

Ja. Sie erhalten eine dokumentierte Teilnahmebescheinigung, die Sie als Sorgfaltsbeleg in Ihre Compliance-Akte legen können.

 

Das Gesetz nennt keine feste Frequenz. Regelmäßig ist Pflicht; empfohlen wird mindestens eine jährliche Wiederholung entsprechend der BSI-Handreichung zur Regelmäßigkeit.

 

Workshop buchen.

Live-Online: 495 € pro Person netto. Inhouse: Auf Anfrage. Schreibt uns – wir klären Termin und Format.

Kontaktformular

Teile Dein Feedback und hilf uns, unsere Services zu verbessern!

Teile dein Feedback und hilf uns, unsere Services zu verbessern!

Nimm Dir 1 Minute Zeit für ein kurzes Feedback. So stellen wir sicher, dass unsere IT-Sicherheitslösungen genau deinen Bedürfnissen entsprechen.